Sicherheitsüberprüfung bei Beamten – rechtssicher agieren

Für viele Tätigkeiten im öffentlichen Dienst benötigen Beamtinnen und Beamte die sogenannte Sicherheitsüberprüfung. Diese werden zum Beispiel vom Bundesministerium des Inneren (BMI) durchgeführt. Ermittlungen erfolgen durch die Verfassungsschutzbehörden.

Es gibt verschiedene Stufen der Sicherheitsüberprüfung. Die Anforderungen richten sich nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Letztlich geht es um die Frage, ob Sie von ausländischen Diensten erpresst werden könnten und wie Ihr Sicherheitsbewusstsein eingestuft wird. Je nach Stufe der Sicherheitsüberprüfung werden verschiedene Maßnahmen der Überprüfung ergriffen. Welche Maßnahmen ergriffen werden, hängt beispielsweise davon ab, ob ein Geburtsort außerhalb des Bundesgebietes angegeben wird oder häufige Reisen in sogenannte Listenstaaten vorliegen.

In letzter Zeit wird häufig allein auf Grund einer Herkunft aus einem Nachfolgestaat der ehemaligen Sowjetunion ein Sicherheitsrisiko angenommen. Ob dies tatsächlich so umfassend, wie gegenwärtig praktiziert, rechtmäßig ist, ist noch ungeklärt. Trifft dies auf Sie zu, ist es wichtig, von Anfang an, alle Kontakte und Beziehungen in das Herkunftsland transparent anzugeben und darzulegen, weshalb sich daraus trotzdem kein Sicherheitsrisiko ergibt. Vereinbaren Sie in einer solchen Situation frühzeitig einen Beratungstermin, um von Anfang an erfolgreich zu argumentieren.

Häufige Überprüfungsmaßnahmen

Regelmäßig wird eine Internetrecherche betrieben und beispielsweise in Sozialen Netzwerken Ihr Posting-Verhalten, Ihre Kontakte und mit „gefällt mir“ markierte Seiten überprüft. Werden hier Probleme festgestellt, wird regelmäßig ein Gespräch mit Mitarbeitern eines Nachrichtendienstes in Ihrer Dienststelle durchgeführt.

Reizpunkte für Nachrichtendienste in Ihren Profilen bei Sozialen Netzwerken sind:

– Kontakte in Listenstaaten

– kritische Äußerungen zu Maßnahmen der Bundesregierung

– Bilder in Uniform, mit Waffen, erkennbaren Dienststellen der Bundeswehr oder sonstiger kritischer Infrastruktur

– Posts/Reposts in russischer Sprache

– unter den gefolgten Seiten/Profilen finden sich Seiten/Profile aus Listenstaaten oder Personen/Vereinigungen, die dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet werden

-Ihre Postings legen die aktuelle Teilnahme an Auslandseinsätzen oder Manövern/Übungen samt Standort offen

Nachrichtendienste stufen solche Punkte oft pauschal als Sicherheitsrisiko ein, auch wenn sich diese tatsächlich rational erklären lassen und keine Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet sind. In einem solchen Fall ist es wichtig, jeden einzelnen vorgeworfenen Post oder Kontakt sorgfältig zu prüfen, einzuordnen und zu erläutern.

Es erfolgt außerdem regelmäßig eine Abfrage beim Bundeszentralregister hinsichtlich strafrechtlicher Verurteilungen. Finden sich hierbei dem Dienstherrn bislang nicht bekannte Verurteilungen, wird dies zunächst als Sicherheitsrisiko gesehen. Dem kann man vorbeugen, indem man transparent jeden Kontakt zu Strafverfolgungsbehörden dem Disziplinarvorgesetzten meldet. Wichtig ist, dass auch ein Strafbefehl von unter 90 Tagessätzen (in diesem Fall gelten Sie weiterhin als nicht vorbestraft) gemeldet werden muss und dienstrechtliche Konsequenzen haben kann. Verschweigen Sie einen Strafbefehl, kann auch dies Zweifel an Ihrer sicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit wecken.

Gab es bereits eine frühere Sicherheitsüberprüfung? Dann werden auch die Angaben im alten und neuen Formular miteinander verglichen. Gibt es dabei Abweichungen, führt dies regelmäßig zu Nachfragen. Es sollte besonders daran gedacht werden, alle etwaig bestehenden Staatsangehörigkeiten anzugeben. Wurden Sie bei einer früheren Sicherheitsüberprüfung darauf hingewiesen, dass der zuständige Nachrichtendienst davon ausgeht, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen (selbst wenn Sie keine entsprechenden Dokumente haben), geben Sie diese unbedingt mit an. Auch Angaben zu Aufenthalten und Verwandten in Listenstaaten sollten so vollständig wie nur irgend möglich sein und identisch mit früheren Angaben.

Häufig wird auch der aktuelle Disziplinarvorgesetzte zu seinem Eindruck befragt. Wird Ihr Vorgesetzter von einer solchen Anfrage des Geheimschutzbeauftragten überrascht, kann sich das negativ auf seine Einschätzung auswirken. Auch Vorgesetzte sind nur Menschen. Es ist daher ratsam, den Disziplinarvorgesetzten von Anfang an in die Vorgänge einzubinden und bei aufkommenden Rückfragen zur Sicherheitsüberprüfung zu informieren. Kennt er Ihre Sicht der Dinge vor der Darstellung des Geheimschutzbeauftragten, kann sich das günstig auswirken. Verhalten Sie sich Ihrem Vorgesetzten gegenüber transparent, spricht dies für ein hohes Sicherheitsbewusstsein und gegen Ihre Erpressbarkeit.

Sind im Rahmen der Überprüfung Fragen aufgetaucht, wird es regelmäßig zu einem Gespräch mit Mitarbeitern eines Nachrichtendienstes kommen. Die genaue Taktik der Gesprächsführung unterliegt der Geheimhaltung, weshalb es kein Wortlautprotokoll gibt und im Rahmen von Rechtsmitteln nur eine Art Zusammenfassung des Gesprächs eingesehen werden kann. Dabei berichten zahlreiche Mandanten nach Sichtung dieser Zusammenfassung, dass einzelne Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen wurden, missverständlich wiedergegeben werden oder ganz anders gemeint waren. All dies ist mangels Wortlautprotokoll oder Zeugen für das Gespräch nur schwer beweisbar. Es empfiehlt sich daher, bereits im Gespräch auf die eigene Wortwahl zu achten, sich nicht emotional provozieren zu lassen und ruhige, bedachte Antworten zu geben. Wenn möglich, machen Sie sich während des Gesprächs bereits Notizen. Unmittelbar nach dem Gespräch sollten Sie unbedingt ein Gedächtnisprotokoll erstellen, um die frischen Eindrücke und Erinnerungen festzuhalten.

Hat der Nachrichtendienst seine Ermittlungen abgeschlossen, erhalten Sie ein Schreiben der zuständigen Behörde. Beabsichtigt diese die Feststellung eines Sicherheitsrisikos, bekommen Sie die Gelegenheit, sich hierzu schriftlich oder im persönlichen Gespräch zu äußern. Was davon die für Ihre Situation bessere Option ist, muss im Einzelfall erwogen werden. Ein persönliches Gespräch kann sich lohnen, wenn es darauf ankommt, den zuständigen Bearbeiter davon zu überzeugen, dass Sie einen einzelnen Fehler nicht absichtlich begangen haben, aus der Sache gelernt haben und für die Zukunft keine weiteren Fehler zu erwarten sind. Sie haben das Recht, zu einem solchen Gespräch einen Rechtsbeistand mitzunehmen. Kontaktieren Sie mich hier, um die für Sie beste Option zu besprechen.

Entzug der Sicherheitsüberprüfung – was tun?

Sie haben bereits die Feststellung eines Sicherheitsrisikos erhalten? Dann ist schnelles Handeln geboten. Es läuft ab Zustellung der Feststellung des Sicherheitsrisikos eine Monatsfrist für die Klage. Außerdem sollte ggfs. ein Eilantrag an das zuständige Gericht gestellt werden, um dienstliche Nachteile für Sie abzuwenden. Denn wenn Sie keine Sicherheitsüberprüfung haben, können Sie auch nicht in einer sicherheitsempfindlichen Position eingesetzt werden.

Vereinbaren Sie hier einen Beratungstermin um schnellstmöglich gegen die Feststellung eines Sicherheitsrisikos vorzugehen!

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