Anwalt für Disziplinarrecht – Hilfe im gesamten Disziplinarverfahren

Dienstvergehen (Diszi)

Soldatinnen und Soldaten haben viele Dienstpflichten. Diese finden sich im Soldatengesetz. Dabei beschreibt das Gesetz diese Pflichten eher abstrakt (z.B. § 12 Kameradschaft oder § 7 Pflicht zum treuen Dienen). Trotzdem kann man mit ganz konkreten Handlungen gegen diese Pflichten verstoßen. Dies ist dann ein Dienstvergehen (§ 23 SG). Wird Ihnen ein Dienstvergehen vorgeworfen, beginnt ein Disziplinarverfahren. Die Bandbreite an möglichen Dienstvergehen ist daher äußerst vielfältig. Klassische Themenfelder sind der Dienstzeit- oder Trennungsgeldbetrug. Ebenso häufig geht es um die Verletzung von Pflichten als Vorgesetzter oder um unwahre dienstliche Meldungen. In jüngerer Zeit häufiger ein Thema ist der Verstoß gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO). Für eine effektive Verteidigung wichtig ist zunächst, herauszuarbeiten, was genau tatsächlich geschehen ist, wie Sie überhaupt in die jeweilige Situation kommen konnten und welche Beweise vorliegen. Darauf aufbauend erarbeiten wir eine Verteidigungsstrategie, um für Sie das bestmöglichste Ergebnis zu erreichen.

Arten von Disziplinarverfahren

Hat Ihr Vorgesetzter den Verdacht, dass Sie ein Dienstvergehen begangen haben, wird er zunächst selbst ermitteln, also Zeugen befragen oder Beweise sichern. Je nach Schwere und Umfang des Vorwurfs kann dann eine von zwei Arten eines Disziplinarverfahrens betrieben werden. Ermittelt Ihr Vorgesetzter selbst weiter und trifft in eigener Zuständigkeit eine Disziplinarentscheidung, spricht man von einem einfachen Disziplinarverfahren. Übernimmt die Wehrdisziplinaranwaltschaft (WDA) das weitere Vorgehen, werden zunächst disziplinare Vorermittlungen aufgenommen, die in einem gerichtlichen Disziplinarverfahren münden. Dann entscheidet letztlich das Truppendienstgericht über die zu verhängende Disziplinarmaßnahme.

Das einfache Disziplinarverfahren

mögliche Maßnahmen

Im einfachen Disziplinarverfahren kann der Vorgesetzte verschiedene Disziplinarmaßnahmen verhängen. Diese sind in § 22 WDO aufgezählt. Die Bandbreite reicht vom Verweis bis zum strengen Disziplinararrest. Häufigste Maßnahmen sind wohl der Verweis und die Verhängung einer Disziplinarbuße. Seit April 2025 kann auch eine strenge Disziplinarbuße verhängt werden. Dabei wird die Maßnahme auch vor der Truppe verkündet.

Welche Maßnahme Ihr Vorgesetzter wählt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dabei ist vor allem darüber nachzudenken, wie schwer das Dienstvergehen wiegt und welche Auswirkungen es auf die Einsatzbereitschaft oder das Ansehen der Truppe hatte. Auch Aspekte wie Reue oder die Mitwirkung an der Aufklärung spielen eine Rolle. Die einfache Disziplinarmaßnahme soll erzieherisch auf den Soldaten oder die Soldatin einwirken und muss daher in einem vernünftigen Verhältnis zum vorgeworfenen Dienstvergehen stehen. Bei einer Disziplinarbuße muss der Vorgesetzte auch Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse mit berücksichtigen und ggfs. eine Ratenzahlung gewähren. Die Disziplinarbuße darf das Brutto-Monatseinkommen nicht übersteigen.

Ihre Verteidigungsmöglichkeiten

Im einfachen Disziplinarverfahren wird Ihr Verteidiger erst nach Verhängung der Disziplinarmaßnahme tätig. Es ist dann innerhalb eines Monats Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde muss unbedingt in Papierform und mit einer handschriftlichen Unterschrift vorgelegt werden. Eine Beschwerde per Email genügt nicht. Auch die mittels Dienstausweis erstellte PKI-Signatur genügt nicht.

Für das einfache Disziplinarverfahren gilt: eine Maßnahme kann nur in den ersten sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Tatbegehung ausgesprochen werden. Diese Sechs-Monatsfrist gilt taggenau und ist daher der erste Punkt, den wir gewissenhaft überprüfen sollten. Darüber hinaus finden sich in einfachen Disziplinarmaßnahmen regelmäßig eine Vielzahl an Formfehlern, welche bereits zu einer Aufhebung führen können, ganz ohne, dass der Vorwurf selbst überhaupt erläutert werden muss.

Das gerichtliche Disziplinarverfahren

Nimmt die Wehrdisziplinaranwaltschaft disziplinare Vorermittlungen auf, muss Ihnen dies schriftlich mitgeteilt werden (§ 95 Abs. 2 WDO). Sobald Sie eine solche Mitteilung erhalten, ist es ratsam, einen Anwalt zu beauftragen. Dieser wird Akteneinsicht beantragen und erst dann – in Kenntnis der vorliegenden Beweise und Zeugenaussagen – eine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgeben. Sie selbst sollten sich bis dahin zu gegen Sie erhobenen Vorwürfen nicht äußern.

Mögliche Maßnahmen

Nachdem die Wehrdisziplinaranwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen hat, legt sie eine Anschuldigungsschrift beim Truppendienstgericht vor. Dieses kann das Verfahren ohne Hauptverhandlung durch Erlass eines Disziplinargerichtsbescheids beenden oder aber eine Hauptverhandlung ansetzen und dort mittels Urteil entscheiden.

Disziplinargerichtsbescheid

Das Truppendienstgericht kann ohne Hauptverhandlung (also ohne einen Termin vor Gericht, bei welchem Zeugen gehört werden) entscheiden, sofern alle am Verfahren Beteiligten zustimmen (§ 114 WDO). Das heißt, dass sowohl die Wehrdisziplinaranwaltschaft als auch Sie selbst damit einverstanden sein müssen, dass die vom Gericht vorgeschlagene Maßnahme verhängt wird. Widersprechen Sie dem Vorschlag, kommt es doch zu einer Hauptverhandlung. Ob die Annahme eines Disziplinargerichtsbescheids für Sie sinnvoll ist, stellen wir gemeinsam unter Auswertung der vorliegende Beweise fest und orientiert an den für Sie bestehenden weiteren Karrierezielen.

Von Kürzung der Dienstbezüge bis Entfernung aus dem Dienstverhältnis

Die Dienstgradherabsetzung (umgangssprachlich Degradierung) ist eine schwerwiegende Disziplinarmaßnahme, welche nur von einem Truppendienstgericht (TDG) ausgesprochen werden kann. Die mildeste Maßnahme ist hingegen die Kürzung der Dienstbezüge (maximal 20% für maximal 5 Jahre). Der Maßnahmenkatalog ergibt sich aus § 60 WDO.

Auch bei der Bemessung einer gerichtlichen Disziplinarmaßnahme gilt, dass das Gericht Art und Schwere des Dienstvergehens betrachtet. Außerdem werden Sie aber auch als Soldat oder Soldatin anhand von Beurteilungen, Leistungsprämien oder Aussagen Ihrer Vorgesetzten betrachtet. Es kommt also nicht nur darauf an, was genau Sie falsch gemacht haben sollen, sondern auch, was für ein Soldat oder eine Soldatin Sie sind. Um eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie aufzubauen, werden wir daher beide Aspekte – das Dienstvergehen und Ihre militärische Laufbahn – betrachten und dem Gericht erläutern.

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