Konkurrentenstreit bei Beamten – wer bekommt den Dienstposten?

Beamte Beurteilung Konkurentenstreit
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Sie hatten sich auf einen förderlichen Dienstposten beworben und nun die Mitteilung bekommen, dass Sie nicht ausgewählt wurden? Das muss nicht das Ende der Angelegenheit sein! Lassen Sie die Erfolgsaussichten für einen Konkurrentenstreit prüfen!

Rechtmäßige Auswahlentscheidungen zu treffen, ist für den Dienstherrn schwieriger, als es sich anhört. Bereits bei den Formalitäten vor Durchführung des Auswahlverfahrens gibt es einige Fallstricke, welche die Auswahlentscheidung rechtswidrig machen. Was alles schief gelaufen ist, lässt sich mit einer Akteneinsicht relativ schnell feststellen.

Wichtig ist beim Vorgehen gegen eine Nichtauswahl bei der Stellenbesetzung: es läuft eine Monatsfrist für den Widerspruch gegen die eigene Nichtauswahl ab Bekanntgabe selbiger Entscheidung. Außerdem muss in der Regel binnen 14 Tagen an das zuständige Verwaltungsgericht ein Eilantrag auf Stellenfreihaltung gestellt werden. Der ausgewählte Bewerber wird dann zu diesem Ver

geladen“, also informiert. Das Gericht gibt auch dem Beigeladenen die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern.

Auf Grund der kurzen Fristen ist es wichtig, dass Sie sich so schnell wie möglich nach Bekanntgabe einer Nichtauswahl melden, um die nötigen Schritte einzuleiten.

Neben Verfahrensfehlern kommt es für die Frage der Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung vor allem darauf an, ob die Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG Eignung, Leistung und Befähigung eingehalten wurden. Auch hier hilft die Akteneinsicht weiter. Mit dieser können wir einschätzen, ob der ausgewählte Bewerber tatsächlich die zwingenden Dienstpostenvoraussetzungen erfüllt und wie der Leistungsvergleich anhand gültiger Beurteilungen vorzunehmen war.

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