Sie haben als Beamter oder Beamtin im öffentlichen Dienst eine Straftat begangen oder Ihnen wird ein innerdienstliches Fehlverhalten vorgeworfen? Dann wird gegen Sie ein Disziplinarverfahren eröffnet werden.
Solche Verfahren sind meist mit starken psychischen Belastungen für den Beamten oder die Beamtin verbunden. Es drohen schwerwiegende Folgen, im schlimmsten Fall die Entfernung aus dem Dienstverhältnis bzw. der Verlust der Ruhestandsbezüge. Darum ist es wichtig, schon früh mit souveräner anwaltlicher Beratung die Weichen für das Verfahren zu stellen.
Ob man sich inhaltlich zu den Vorwürfen einlässt, kann erst nach einer Akteneinsicht entschieden werden. Daher gilt von der ersten Vernehmung an: Sie machen keine mündlichen Angaben zu den Vorwürfen, sondern verweisen stets auf Ihren Rechtsbeistand.
Wenn Ihnen ein Disziplinarverfahren eröffnet wird, wenden Sie sich daher umgehend an einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin! Ich berate und vertrete Sie in behördlichen und gerichtlichen Disziplinarverfahren. Wir besprechen mögliche Verteidigungslinien und Taktiken, um den Bestand Ihres Beamtenverhältnisses und Ihre dienstliche Zukunft zu sichern. Vereinbaren Sie hier einen Beratungstermin.
Sie sind Ermittlungsführer und suchen Rat für das behördliche Vorgehen? Hier finden Sie Fortbildungsmöglichkeiten.
Der Dienstherr hat Sie über eine beabsichtigte vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung der Dienstbezüge informiert? Nun ist ein schnelles Handeln nötig, um schwerwiegende finanzielle Einschnitte für Sie abzuwenden. Dem Dienstherrn ist Ihre genaue finanzielle Lage darzustellen, um die Kürzung gering zu halten. Ist die entsprechende Maßnahme bereits in Kraft, können wir einen Antrag auf Aufhebung beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen. Dort wird auch überprüft, ob die vorliegende Beweislage überhaupt dafür genügt, Sie am Ende des Verfahrens aus dem Dienstverhältnis zu entfernen. Es ist also noch nicht alles verloren, wenn Sie des Dienstes vorläufig enthoben werden. Wenden Sie sich unmittelbar an einen Rechtsanwalt, um die Lage zu prüfen!