Die Dienstliche Beurteilung bei Soldaten

Die dienstliche Beurteilung ist Fluch und Segen des Soldatenlebens. Sie gibt regelmäßig einen Anhalt dafür, wo der Vorgesetzte einen leistungsmäßig einordnet. Sie sorgt aber auch immer wieder für Frustration und Auseinandersetzungen, wenn diese Einschätzung des Vorgesetzten an der Eigenwahrnehmung vorbei geht. Dann ist die Auseinandersetzung schnell hochemotional. Um das Beurteilungsverfahren zu einem für alle Seiten zufriedenstellenden Ergebnis zu bringen, sollte man daher frühzeitig einen Rechtsbeistand hinzuziehen.

Oft ist schon bei Eröffnung des Entwurfs der Beurteilung ersichtlich, dass die Beurteilung nicht den eigenen Erwartungen entsprechen wird. Dann kann schon im Erörterungsgespräch der Grundstein für eine spätere erfolgreiche Anfechtung der Beurteilung gelegt werden. In einem ersten Beratungsgespräch können wir klären, welche Fragen für Ihren individuellen Fall im Erörterungsgespräch an den Beurteiler gestellt werden müssen und wie Sie dieses Gespräch für sich gewinnbringend gestalten können.

Ist die Beurteilung durch den Zweitbeurteiler eröffnet und mit dem Gesamtergebnis abgeschlossen, läuft ab dem Datum der Schlussfassung eine Monatsfrist für die Beschwerde. Wichtig ist das Datum, was letztlich für die Schlussfassung im System digital hinterlegt ist. Warten Sie nicht auf die Aushändigung einer Papierform, sondern fragen aktiv im Personalbereich nach, ob die Beurteilung als abgeschlossen hinterlegt ist. Vermeiden Sie s unbedingt eine Verfristung der Beschwerde!

Mit der abgeschlossenen Beurteilung können wir gemeinsam eine Beschwerdebegründung erarbeiten. Ist die Beurteilung widerspruchsfrei und in sich schlüssig? Sind alle wesentlichen Tätigkeiten und Erkenntnisquellen berücksichtigt worden? Stimmt die Zuordnung zur Vergleichsgruppe? Das alles sind Fragen, die wir zusammen durchgehen und aus den Antworten die Beschwerdebegründung entwickeln. Oft wird ein Antrag auf Einsicht in die Vergleichsgruppenübersicht nötig sein, um weitere Fehler zu finden.

Dauert die Bearbeitung der Beschwerde schon mehrere Monate? Dann legen wir weitere Beschwerde wegen Untätigkeit ein. Sie haben als Soldat oder Soldatin einen Anspruch auf Bescheidung Ihrer Beschwerde binnen Monatsfrist.

Das militärische Beurteilungswesen ist gegenwärtig Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Verfahren – vor den Truppendienstgerichten und beim Bundesverwaltungsgericht. Meine Beratung orientiert sich dabei stets an der neuesten Rechtsprechung zu diesem Thema. Ich habe zum aktuellen seit 2021 gültigen militärischen Beurteilungswesen bereits über 200 Soldatinnen und Soldaten erfolgreich beraten und vertreten. Profitieren Sie von meiner Erfahrung und kontaktieren Sie mich gern für eine Erstberatung!

Aktuelle Entscheidungen aus dem Beurteilungsrecht finden Sie auch in meinem Rechtsblog.

Erstberatung anfragen

Kontaktieren Sie mich noch heute, um Ihre rechtlichen Fragen zu besprechen und eine individuelle Beratung zu erhalten.

Rufen Sie mich an

+49 3341 2133987

Standort

Am Annafließ 16, 15344 Strausberg

Nach oben scrollen