Neue Chancen – aber auch neue Risiken für die Beförderung zum Stabsfeldwebel
Die bisherige Beförderungspraxis, nach der die Beförderung zum Stabsfeldwebel maßgeblich von einer Mindestdienstzeit von 16 Jahren abhing, ist nach Entscheidungen diverser Verwaltungsgerichte nicht haltbar.
Das BMVg sah sich deshalb gezwungen, die bisherige Beförderungspraxis zu beendet. Seit dem 1. Juli 2026 sind Beförderungen zum Stabsfeldwebel bzw. Stabsbootsmann ausgesetzt. Das BMVg hat angekündigt, die Beförderungen nach einer Neustrukturierung des Systems ab Anfang 2027 wieder aufzunehmen.
Für die betroffenen Soldatinnen und Soldaten bedeutet das: Die bisherige Wartezeit entscheidet künftig nicht mehr allein darüber, wann eine Beförderung erfolgt. Stattdessen wird die individuelle Leistung stärker in den Mittelpunkt rücken.
Dafür sollen die bisher gebündelten Dienstposten aufgebrochen werden, sodass für die Beförderung vom Hauptfeldwebel bzw. Hauptbootsmann zum Stabsfeldwebel bzw. Stabsbootsmann ein Dienstpostenwechsel erforderlich wird.
Auf diese A-9-Förderungsdienstposten sollen sich die in Betracht kommenden Soldatinnen und Soldaten bewerben können. Die Entscheidung über die individuelle Förderung soll anschließend unter umfassender Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes getroffen werden.
Damit verändert sich die Bedeutung der bisherigen Dienstzeit erheblich. Entscheidend wird künftig wesentlich stärker die Frage sein:
Wer ist aufgrund von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für den höherwertigen Dienstposten am besten geeignet?
Genau hier gewinnen die dienstlichen Beurteilungen erheblich an Bedeutung.
Die aktuelle Beurteilung kann über die weitere Beförderungsperspektive mitentscheiden
Wenn künftig nach Leistung ausgewählt und gereiht wird, wird eine aktuelle und belastbare Grundlage für den Vergleich der Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute benötigt. Die aktuelle Beurteilungsrunde kommt deshalb zu einem besonders wichtigen Zeitpunkt. Mit den gerade erstellten Beurteilungen wird die Ausgangslage für die Auswahlentscheidungen im kommenden Jahr geschaffen. Alle Soldatinnen und Soldaten sollen mit einer auf denselben Stichtag bezogenen aktuellen Beurteilung ausgestattet werden, um diese Auswahlentscheidungen zu ermöglichen.
Für den Einzelnen bedeutet das:
Eine gute dienstliche Beurteilung kann für die weitere Beförderungsperspektive von erheblicher Bedeutung sein. Umgekehrt kann eine aus Sicht des Soldaten zu schlechte oder fehlerhafte Beurteilung die Chancen auf eine spätere Auswahl zum Stabsfeldwebel beeinträchtigen.
Eine ungünstige Beurteilung sollte deshalb nicht einfach hingenommen werden
Gerade in der gegenwärtigen Umbruchphase sollten Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute ihre aktuelle Beurteilung besonders aufmerksam prüfen.
Entscheidend ist nicht nur die Endnote. Auch einzelne Bewertungsaussagen, die Beschreibung der Leistungen, die Gewichtung von Führungsaufgaben, die Darstellung von besonderen Leistungen oder die Bildung der Vergleichsgruppe können für die spätere Auswahlentscheidung von Bedeutung sein.
Stellt der Soldat fest, dass seine Leistungen aus seiner Sicht nicht zutreffend bewertet wurden, wesentliche Leistungen unberücksichtigt geblieben sind oder die Beurteilung widersprüchlich oder nicht nachvollziehbar erscheint, sollte er die Beurteilung nicht ungeprüft akzeptieren.
Denn Fehler, die bereits in der aktuellen Beurteilung enthalten sind, können sich später auf die Auswahlentscheidung für einen höherwertigen A-9-Dienstposten auswirken.
Jetzt prüfen lassen – nicht erst nach der Beförderungsentscheidung
Ist die aktuelle Beurteilung für die spätere Auswahl zum Stabsfeldwebel relevant, sollte eine rechtliche Prüfung möglichst frühzeitig erfolgen.
Das gilt insbesondere bei:
Eine fehlerhafte dienstliche Beurteilung muss nicht zwangsläufig hingenommen werden. Je nach konkreter Ausgestaltung kommen Einwendungen gegen die Beurteilung und gegebenenfalls ein gerichtliches Vorgehen in Betracht.
Wer seine Beförderungschancen im neuen System wahren möchte, sollte deshalb bereits jetzt prüfen lassen, ob die aktuelle Beurteilung rechtlich und tatsächlich zutreffend ist.
Sie sind Hauptfeldwebel oder Hauptbootsmann und werden derzeit neu beurteilt?
Gerne prüfe ich Ihre aktuelle Beurteilung darauf, ob sie den rechtlichen Anforderungen entspricht und ob Anlass besteht, gegen einzelne Bewertungen oder die Beurteilung insgesamt vorzugehen.
Gerade im Hinblick auf die bevorstehende Neuordnung des Beförderungssystems kann es sinnvoll sein, nicht erst die spätere Auswahlentscheidung abzuwarten, sondern mögliche Fehler bereits bei der Beurteilung anzugreifen.

